FÖRDERGELDER zum Fenstertausch

Neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung sparen Heizkosten, vermeiden Zuglufterscheinungen und steigern den Wohnkomfort. Zusätzlich können Sie barrierearm ausgeführt und vor Einbruchschutz gesichert werden. Der fachgerechte Einbau ist gerade bei Fenstern das A und O. Hausbesitzer können dazu auf einen Energieeffizienz-Experten zurückgreifen.

 

 

Investitionszuschuss

15 % Zuschuss
  • je Wohneinheit und Jahr
  • förderfähige Ausgaben vom bis zu 30.000 €
  • max. 4.500 € Zuschuss
20 % Zuschuss
  • wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt
  • je Wohneinheit und Jahr
  • förderfähige Ausgaben von bis zu 60.000 €
  • max. 12.000 € Zuschuss

KfW-Ergänzungskredit

  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  •  
  • Kreditbetrag von bis zu 120.000 € je Wohneinheit
  •  
  • Zinssatz ab 0,01% (März 2024) und tilgungsfreien Anlaufjahren

Steuerliche Förderung

  • 20 % max. 40.000 € über 3 Jahre lang hinweg, rückwirkend bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung ansetzen
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  • für private Eigentümer im selbst bewohntem Eigentum
  •  
  • für Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind

 

 

 

 

Mit Energie-Effizienz-Experten zur Förderung

Für eine staatliche Förderung ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte vor Ort Pflicht.

 

Die Sanierungsbegleitung unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Ihre Immobilie energiesparend modernisieren möchten. Unabhängige Energieberater des Deutschen Energieberater-Netzwerkes DEN e.V. begleiten die Modernisierung von der Planung bis zur Umsetzung vor Ort und sorgen dadurch für hohe Qualität und hohe Energieeinsparung. Die Berater wissen ganz genau, welche Fördergelder bereit stehen und wie der maximale Zuschuss erzielt wird.

 

 

 

 

 

 

Förderservice Fenstertausch

Die auf den Einbau von Wärmeschutzfenstern zugeschnittene Sanierungsbegleitung ist sinnvoll, wenn Sie:

 

  • Eigentümer eines Wohnhauses sind, dessen Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren gestellt wurde
  •  
  • eine Fenstererneuerung im Haus planen und mit den Modernisierungsarbeiten noch nicht begonnen/beauftragt haben
  •  
  • staatliche Fördergelder nutzen wollen
  •  
  • sich eine Begleitung über den gesamten Sanierungsprozess durch einen Energieberater wünschen

 

 

 

Für eine BEG-Förderung ist der Energieberater Pflicht

Die Sanierungsbegleitung umfasst unter anderem:

 

  • eine Beratung zu energetischen, Mängeln und erforderlichen energetischen Maßnahmen
  • rechnerische Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
  • eine Beratung zum Leistungsumfang eines Handwerkerangebotes, das den Anforderungen der vom GEG (ehem. EnEV) und der BEG-Förderrichtlinie entspricht
  • die Sachverständigenbestätigung zum BEG-Förderantrag
  • Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes als Vorgabe für die Ausführung durch den Fachhandwerker
  • stichprobenhafte Vor-Ort-Sichtkontrollen
  • inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker-Schlussrechnungen
  • Zusammenstellen der förderfähigen Kosten
  • die Sachverständigenbestätigung nach Durchführung

 

 

 

Ihr Komplettpaket unverbindlich anfragen

  • individuelle Energieberatung
  • Sanierungsfahrplan
  • BEG-Förderung

 

So funktioniert es:

Ihre Anfrage wird direkt an einen DEN-Energieberater in Ihrer Nähe übermittelt. Diese Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Der Energieberater meldet sich innerhalb weniger Tage mit einem Angebot und zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins bei Ihnen.

 

 

 

 

Förderbeispiel

Der tatsächliche Förderbetrag hängt von vielen Faktoren ab und berechnet sich individuell.

Je nach Haus, zu dämmender Fläche, Fensteranteil oder auch Vor- und Rücksprüngen in der Fassade fallen sowohl der Modernisierungsumfang und deren Kosten, als auch die Förderung unterschiedlich aus.

 

 

Fenstererneuerung

In unserem Beispiel werden die Fenster eines freistehenden Einfamilienhauses mit 120 m² Wohnfläche erneuert. Das Haus ist bisher unsaniert und wird mit einer Ölheizung beheizt. Die alten 2-fachverglasten Fenster werden durch neue Wärmeschutzfenster ersetzt.

 

  • Kosten insgesamt 20.000 €
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  • Sanierungsfahrplan: 1.799 €
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  • Förderservice BEG-Förderung 399,- €
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3.000 € Zuschuss

Die Kosten von 20.399 € werden mit 3.000 € bezuschusst.

 

  • 3.000 € Zuschuss
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  • Der Eigenanteil beträgt 17.399 €

4.300 € Zuschuss mit Sanierungsfahrplan

Die Kosten von 22.198 € werden mit 4.300 € bezuschusst.

 

  • 4.000 € Sanierungszuschuss
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  • 1.300 € Zuschuss Sanierungsfahrplan
  •  
  • Der Eigenanteil beträgt 16.898 €
  •  
Höherer Zuschuss für alle weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle durch den Sanierungsfahrplan.

 

 

 

 

febis Service GmbH ist für Sie da

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Kathleen Wernicke

Philipp-Reis-Straße 4
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