FÖRDERGELDER ZUR Aussenwanddämmung

Die Wärmedämmung der Außenwände ist eine äußerst komplexe Baumaßnahme, deren Einzelschritte nur schwer überschaubar sind. Die Auswahl der Dämmstoffe, die mögliche Energieeinsparung, die richtigen Anschlüsse an Dach oder Fensterlaibungen – alle Einzelpunkte müssen in der Planung und Kalkulation mit berücksichtigt werden. Für die fachgerechte Ausführung der energieeffizienten Details können Hausbesitzer auf einen Energieeffizienz-Experten zurückgreifen.

 

 

Investitionszuschuss

15 % Zuschuss
  • je Wohneinheit und Jahr
  • förderfähige Ausgaben vom bis zu 30.000 €
  • max. 4.500 € Zuschuss
20 % Zuschuss
  • wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt
  • je Wohneinheit und Jahr
  • förderfähige Ausgaben von bis zu 60.000 €
  • max. 12.000 € Zuschuss

KfW-Ergänzungskredit

  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  •  
  • Kreditbetrag von bis zu 120.000 € je Wohneinheit
  •  
  • Zinssatz ab 0,01% (August 2024) und tilgungsfreien Anlaufjahren

Steuerliche Förderung

  • 20 % max. 40.000 € über 3 Jahre lang hinweg, rückwirkend bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung ansetzen
  •  
  • für private Eigentümer im selbst bewohntem Eigentum
  •  
  • für Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind

 

 

 

 

Mit Energie-Effizienz-Experten zur Förderung

Für eine staatliche Förderung ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte vor Ort Pflicht.

 

Die Sanierungsbegleitung unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Ihre Immobilie energiesparend modernisieren möchten. Unabhängige Energieberater des Deutschen Energieberater-Netzwerkes DEN e.V. begleiten die Modernisierung von der Planung bis zur Umsetzung vor Ort und sorgen dadurch für hohe Qualität und hohe Energieeinsparung. Die Berater wissen ganz genau, welche Fördergelder bereit stehen und wie der maximale Zuschuss erzielt wird.

 

 

 

 

 

 

Förderservice Fassadensanierung

Die auf eine Außenwanddämmung zugeschnittene Sanierungsbegleitung ist sinnvoll, wenn Sie:

 

  • Eigentümer eines Wohnhauses sind, dessen Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren gestellt wurde
  •  
  • eine Außenwanddämmung am Haus planen und mit den Dämmarbeiten noch nicht beauftragt haben
  •  
  • staatliche Fördergelder nutzen wollen
  •  
  • sich eine Begleitung über den gesamten Sanierungsprozess durch einen Energieberater wünschen

 

 

 

Für eine BEG-Förderung ist der Energieberater Pflicht

Die Sanierungsbegleitung umfasst unter anderem:

 

  • eine Beratung zu energetischen Mängeln und erforderlichen energetischen Maßnahmen
  • eine Beratung zum Leistungsumfang eines Handwerkerangebotes, das den Anforderungen vom GEG (ehem. EnEV) und der BEG-Förderrichtlinie entspricht
  • die Sachverständigenbestätigung zum BEG-Förderantrag
  • Ortstermin mit dem Fachhandwerker vor Beginn der Ausführung
  • stichprobenhafte Vor-Ort-Sichtkontrollen, z. B. der eingesetzten Materialien auf Abweichungen
  • Beratung zur Beseitigung festgestellter Mängel
  • inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker-Schlussrechnungen
  • Zusammenstellen der förderfähigen Kosten
  • die Sachverständigenbestätigung nach Durchführung

 

 

 

Ihr Komplettpaket unverbindlich anfragen

  • individuelle Energieberatung
  • Sanierungsfahrplan
  • BEG-Förderung
So funktioniert es:

Ihre Anfrage wird direkt an einen DEN-Energieberater in Ihrer Nähe übermittelt. Diese Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Der Energieberater meldet sich innerhalb weniger Tage mit einem Angebot und zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins bei Ihnen.

 

 

 

Förderbeispiel

Der tatsächliche Förderbetrag hängt von vielen Faktoren ab und berechnet sich individuell.

Die Auswahl der Dämmstoffe, die mögliche Energieeinsparung, die richtigen Anschlüsse an Wand oder Fensterlaibungen – alle Einzelpunkte müssen in der Planung und Kalkulation mit berücksichtigt werden.

 

Fassadendämmung

In unserem Beispiel wird die Außenwand eines freistehendes Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche gedämmt. Das Haus ist bisher unsaniert und wird mit einer Ölheizung beheizt.

 

  • Kosten insgesamt 45.000 €
  •  
  • Sanierungsfahrplan: 1.640 €
  •  
  • Förderservice BEG-Förderung 399,- €
  •  

4.500 € Zuschuss

Die Kosten von 45.399 € werden mit 4.500 € bezuschusst.

 

  • 4.500 € Sanierungszuschuss
  •  
  • Der Eigenanteil beträgt 40.899 €

9.650 € Zuschuss mit Sanierungsfahrplan

Die Kosten von 46.640 € werden mit 9.650 € bezuschusst.

 

  • 9.000 € Sanierungszuschuss
  •  
  • 650 € Zuschuss Sanierungsfahrplan
  •  
  • Der Eigenanteil beträgt 36.990 €
Höherer Zuschuss für alle weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle durch den Sanierungsfahrplan.

 

 

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Kathleen Wernicke

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